Mitgliedschaft Freie Wähler Gemeinschaft Büchlberg Denkhof
Jeder kann Mitglied werden, der keiner politischen Partei angeschlossen ist und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Die Mitgliedschaft ist von keiner beruflichen, konfessionellen oder sozialen Stellung abhängig. Die Mitgliedschaft bei der FWG wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Für den Austritt genügt eine schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen. Der Austritt wird ohne Beitragsrückerstattung wirksam mit Eingang der Austrittserklärung beim Vorsitzenden. Der Ausschluß kann aus wichtigen Gründen, besonders bei gemeinschaftsschädigem Verhalten von der Vorstandschaft mit zwei Drittel Mehrheit ausgesprochen werden. Vor dem Ausschluß ist dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit der eigenen Stellungnahme zu geben.
Mitgliedsantrag inkl. Datenschutz zum downloaden: FWG_Aufnahme_DS
Organe der FWG Büchlberg Denkhof
Mitgliederversammlung
Vorstandschaft
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladefrist von zwei Wochen.
Die Mitgliederversammlung erhält jährlich einen Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden und nimmt die Jahresabrechnung, sowie den Bericht der Kassenprüfungen entgegen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, es kann sich auf der Mitgliederversammlung nicht vertreten lassen.
Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung beschlussfähig.
Auf Beschluss der Vorstandschaft kann eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Sie muss stattfinden, wenn ein fünftel der Mitgliedr dies schriftlich bei der Vorstandschaft verlangt.
Beschlüsse werden, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Die Mitgliederversammlung bestellt aus ihrer Mitte zwei Kassenprüfer für die Kassenprüfung.
Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Niederschriften, Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden, Jahresabrechnung und Bericht des Kassenprüfungsausschusses sind aufzubewahren.
Vorstandschaft
Die Vorstandschaft besteht aus höchstens 10 Mitgliedern und ist für zwei Jahre tätig.
Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender
2 stellvertretende Vorsitzende
Schriftführer
Kassier
bis zu 5 Beisitzer (diese umfassen die noch nicht in der Vorstandschaft vertretenden Gemeinderäte, die restlichen Beisitzer werden durch Wahl bestimmt)
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Für Vorstandsbeschlüsse ist die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit verfällt ein Antrag der Ablehnung.
Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden mindestens alle vier Monate einzuberufen.
Auszug aus der Satzung der Freien Wähler Gemeinschaft Büchlberg Denkhof.
Die Satzung kann jederzeit eingesehen werden.
Vorstand der FWG Büchlberg Denkhof